Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von Blinkos

Stand: 15.09.2026

1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Plattform BlinkOS (nachfolgend "Plattform") durch gewerbliche Nutzer (nachfolgend "Partner").
  2. Anbieterin und Vertragspartnerin ist die Blinkos UG (haftungsbeschränkt), Prinzenstraße 2a, 42697 Solingen, vertreten durch den Geschäftsführer Konstantinos Giannopoulos, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 35772, E-Mail info@blinkos.de, Telefon +49 178 3108133 (nachfolgend "Blinkos").
  3. Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB aus der Schadenbranche, insbesondere an Kfz-Sachverständige, Rechtsanwälte und Kfz-Werkstätten. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Der Partner sichert mit der Registrierung zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Verbraucherschützende Vorschriften, insbesondere ein Widerrufsrecht, finden auf dieses Vertragsverhältnis keine Anwendung.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Blinkos stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  5. Diese AGB gelten ausschließlich im Verhältnis zwischen Blinkos und dem Partner. Für die Verträge, die der Partner über die Plattform mit Unfallgeschädigten schließt, gelten sie nicht; insoweit ist Blinkos nicht Vertragspartei (Ziffer 5).

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Blinkos stellt dem Partner eine webbasierte Software (Software-as-a-Service) zur digitalen Abwicklung von Kfz-Unfallschäden zur Verfügung. Der Partner erhält Zugang zum Partner-Portal, insbesondere mit den Funktionen Erfassung von Schadenfällen ("Leads"), Erzeugung und Versand rechtlicher Dokumentenbündel, Einholung der digitalen Unterschrift des Geschädigten, Verwaltung und Austausch unterzeichneter Dokumente mit kooperierenden Partnern, öffentliche Partner-Seite sowie optional die Fahrzeughistorie-Abfrage (carVertical) und die Gutachtenanbindung (autoiXpert) nach Ziffer 8.
  2. Der konkrete Funktionsumfang bestimmt sich nach dem gebuchten Tarif und der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf blinkos.de und im Partner-Portal.
  3. Blinkos ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, Funktionen zu ergänzen und zu ändern, solange der vertraglich geschuldete Leistungskern nicht beeinträchtigt wird. Wesentliche Funktionseinschränkungen kündigt Blinkos mindestens vier Wochen im Voraus in Textform an.
  4. Blinkos erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG, keine Sachverständigen- und keine Werkstattleistung und schuldet insbesondere keine Prüfung der vom Partner verwendeten Vertragsinhalte.
  5. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder auf Installation auf Systemen des Partners besteht nicht.

3. Registrierung, Partnerkonto und Zugangsdaten

  1. Die Nutzung setzt die Registrierung eines Partnerkontos und die Annahme dieser AGB voraus. Die AGB sind vor Abgabe der Vertragserklärung unter blinkos.de/agb abrufbar, speicherbar und druckbar. Die Annahme erfolgt durch gesonderte Bestätigung vor der kostenpflichtigen Buchung.
  2. Der Partner hat bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Blinkos kann die Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
  3. Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Partner ist für alle Handlungen verantwortlich, die über sein Konto vorgenommen werden, und zeigt einen Missbrauchsverdacht unverzüglich an.
  4. Legt der Partner Unterkonten für eigene Mitarbeiter an, steht er für deren Verhalten wie für eigenes ein.

4. Probezeit

  1. Blinkos kann dem Partner bei der Registrierung oder durch Verwaltungsentscheidung eine kostenlose Probezeit einräumen. Die Probezeit ist kein buchbarer Tarif; ein Anspruch auf ihre Einräumung besteht nicht.
  2. Während der Probezeit fällt kein Entgelt an und es können bis zu 100 Vorgänge angelegt werden. Zusatzverträge, Überverbrauch und Zusatzleistungen nach Ziffer 8 sind nicht nutzbar.
  3. Die Probezeit endet mit Ablauf des letzten Kalendertages des laufenden Monats. Sie verlängert sich nicht automatisch. Blinkos kann sie einseitig bis zu einem künftigen Monatsende verlängern.
  4. Mit Ablauf der Probezeit verfällt ein verbliebenes Kontingent. Kostenpflichtige Aktionen, insbesondere das Anlegen neuer Hauptverträge, sind gesperrt, bis der Partner einen Tarif nach Ziffer 6 gebucht hat. Bereits angelegte Schadenfälle, Verträge und Dokumente bleiben erhalten und abrufbar.
  5. Eine Kündigung der Probezeit durch den Partner ist nicht erforderlich; sie endet von selbst.

5. Rolle von Blinkos bei Verträgen mit Unfallgeschädigten

  1. Verträge zwischen Unfallgeschädigten und dem Partner kommen ausschließlich zwischen diesen zustande. Blinkos wird nicht Vertragspartei und schuldet dem Unfallgeschädigten keine Leistung.
  2. Zur Herbeiführung des Vertragsschlusses beauftragt der Partner Blinkos als Boten, seine Annahmeerklärung zu übermitteln. Das Vertragsangebot des Unfallgeschädigten erfolgt durch die digitale Unterzeichnung auf der Plattform; die Annahmeerklärung des Partners wird dem Unfallgeschädigten unmittelbar nach der Unterzeichnung über eine Bestätigungsseite angezeigt.
  3. Blinkos nimmt keine rechtliche Prüfung der Wirksamkeit oder des Inhalts der Vertragsangebote und Annahmeerklärungen vor und handelt insoweit ausschließlich als technischer Übermittler.
  4. Der Partner ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm eingesetzten Vertragstexte, Honorar- und Preisvereinbarungen sowie die Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen gegenüber dem Unfallgeschädigten den gesetzlichen Anforderungen genügen, insbesondere den §§ 305 ff. BGB, dem Verbraucherschutzrecht und dem für ihn geltenden Berufsrecht.

6. Tarife, Vorgänge und Monatskontingent

  1. Vorgang. Abrechnungseinheit ist der Vorgang. Ein Vorgang entsteht mit der digitalen Unterschrift des Unfallgeschädigten unter den Hauptvertrag zu einem Schadenfall.
  2. Kostenfrei sind insbesondere das Erfassen von Schadenfällen (Leads), das Erstellen und Versenden von Vertragsentwürfen sowie alle nicht unterzeichneten Verträge. Kosten entstehen erst mit der Unterschrift des Hauptvertrags.
  3. Blinkos bietet die Tarife Basic, Starter, Standard und Pro nach der Preisliste (Ziffer 21) an. Jeder Tarif umfasst gegen eine monatliche Grundgebühr ein Monatskontingent in Höhe der Grundgebühr, das für Hauptverträge verbraucht werden kann.
  4. Verbrauch. Jeder Hauptvertrag mindert das Monatskontingent um den für den Tarif ausgewiesenen Verbrauchspreis je Vorgang. Ist das Kontingent aufgebraucht, wird jeder weitere Hauptvertrag zum Überverbrauchspreis des Tarifs berechnet und in der Monatsabrechnung nach Ziffer 9 fällig.
  5. Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat, also der erste bis zum letzten Kalendertag, und kein rollierender Zeitraum von 30 Tagen.
  6. Ein nicht verbrauchtes Kontingent verfällt zum Ende des Abrechnungsmonats. Eine Übertragung in den Folgemonat, eine Auszahlung oder eine Erstattung findet nicht statt.
  7. Überverbrauch setzt ein gültiges SEPA-Mandat voraus. Liegt kein gültiges Mandat vor und ist das Kontingent aufgebraucht, sind neue Hauptverträge gesperrt (Ziffer 11).
  8. Tarifwechsel. Ein Wechsel des Tarifs erfolgt auf Anfrage des Partners an info@blinkos.de durch Blinkos. Der Wechsel wird, soweit nichts anderes vereinbart wird, zum Beginn des folgenden Abrechnungsmonats wirksam.
  9. Enterprise. Der Enterprise-Tarif ist kein Selbstbuchungstarif. Er kennt kein Vorgangskontingent; abgerechnet werden eine monatliche Grundgebühr sowie individuell vereinbarte Beträge je Hauptvertrag und je Zusatzvertrag. Die Konditionen werden in einer gesonderten Vereinbarung geregelt, die diesen AGB vorgeht. Die Ziffern 7 bis 11 gelten im Übrigen entsprechend.
  10. Offensichtliche Fehlbuchungen, technisch bedingte Doppelerfassungen und stornierte Vorgänge werden auf Anzeige des Partners geprüft und gegebenenfalls gutgeschrieben.

7. Zusatzverträge

  1. Neben dem Hauptvertrag kann der Partner mit dem Unfallgeschädigten weitere Vereinbarungen digital abschließen (Zusatzverträge), etwa zu einer Nachbesichtigung oder zur Fahrzeughistorie.
  2. Je unterzeichnetem Zusatzvertrag fällt das in der Preisliste (Ziffer 21) ausgewiesene Entgelt an. Der Betrag ist tarifunabhängig; im Enterprise-Tarif kann Abweichendes vereinbart werden.
  3. Zusatzverträge werden nicht auf das Monatskontingent nach Ziffer 6 angerechnet und mindern es nicht. Sie werden in der Monatsabrechnung nach Ziffer 9 berechnet.
  4. Während der Probezeit (Ziffer 4) sind Zusatzverträge nicht nutzbar.

8. Zusatzleistungen

8.1 Fahrzeughistorie (carVertical)

  1. Der Partner kann für ein Fahrzeug einen Fahrzeughistorienbericht abrufen. Der Abruf ist erst möglich, nachdem der Fahrzeugeigentümer den Hauptvertrag und anschließend einen gesonderten Zusatzvertrag zur Fahrzeughistorie digital unterzeichnet und den Abruf durch gesonderte Bestätigung beauftragt hat.
  2. Blinkos beauftragt und bezahlt den Abruf im eigenen Namen gegenüber dem Anbieter des Berichts und berechnet dem Partner das in der Preisliste (Ziffer 21) ausgewiesene Entgelt je Bericht.
  3. Abweichend von Ziffer 9 Absatz 3 wird das Entgelt sofort per SEPA-Lastschrift eingezogen und ist nicht Bestandteil der Monatsabrechnung. Der Bericht wird erst nach erfolgreicher Zahlung ausgelöst.
  4. Zweckbindung. Der Bericht darf ausschließlich für denjenigen Schadenfall verwendet werden, für den er abgerufen wurde. Der Weiterverkauf, die Veröffentlichung und die Verwendung für eigene Datenbestände sind untersagt.
  5. Blinkos übernimmt keine Gewähr für Inhalt, Richtigkeit und Vollständigkeit der Berichte; diese stammen von einem Drittanbieter.
  6. Während der Probezeit (Ziffer 4) ist die Funktion nicht nutzbar.

8.2 autoiXpert-Anbindung

  1. Gegen das in der Preisliste (Ziffer 21) ausgewiesene Entgelt kann der Partner unterzeichnete Verträge an sein autoiXpert-System übermitteln und dort einen Vorgang anlegen lassen.
  2. Das Entgelt fällt je Kalendermonat an und wird nicht anteilig berechnet. Es entsteht mit der Aktivierung beziehungsweise der ersten Nutzung im jeweiligen Monat; innerhalb dieses Monats ist die Zahl der Übermittlungen unbegrenzt.
  3. Wird die Anbindung im laufenden Monat deaktiviert oder gekündigt, bleibt der bereits begonnene Monat entgeltpflichtig, sofern die Monatsposition bereits entstanden ist.
  4. Voraussetzung sind ein aktiver kostenpflichtiger Tarif, ein gültiges SEPA-Mandat sowie ein eigener, gültiger Zugang des Partners zu autoiXpert. Während der Probezeit ist die Anbindung nicht nutzbar.
  5. Das Entgelt wird in der Monatsabrechnung nach Ziffer 9 berechnet. Eine Kostenübernahme durch einen Kooperationspartner nach Ziffer 10 ist ausgeschlossen.
  6. Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Entgelte des Drittsystems ist Blinkos nicht verantwortlich.

9. Preise, Abrechnung und Zahlung

  1. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 Prozent).
  2. Zahlungsdienstleister ist die Mollie B.V. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschrift. Der Partner erteilt hierzu bei der Buchung ein SEPA-Lastschriftmandat und hält es gültig; er sorgt für ausreichende Deckung des Kontos. Die Frist für die Vorabankündigung wird auf einen Tag verkürzt.
  3. Es werden drei Zahlungsströme unterschieden: die Tarifgebühr, also die monatliche Grundgebühr des gebuchten Tarifs, wiederkehrend und gesondert von der Monatsabrechnung zum Ende des Abrechnungsmonats; die Monatsabrechnung mit Überverbrauch nach Ziffer 6 Absatz 4, Zusatzverträgen nach Ziffer 7, dem autoiXpert-Entgelt nach Ziffer 8.2 sowie einer etwaigen Enterprise-Grundgebühr, jeweils nachträglich für den abgelaufenen Abrechnungsmonat; und die Fahrzeughistorie als Einzelbelastung sofort bei Beauftragung nach Ziffer 8.1 Absatz 3.
  4. Der Periodenschluss erfolgt zu Beginn des Folgemonats. Zu diesem Zeitpunkt verfällt das Restkontingent und die Positionen der Monatsabrechnung werden zum Einzug fällig gestellt.
  5. Mandatsentgelt. Für die Einrichtung des SEPA-Lastschriftmandats wird bei der Buchung einmalig ein Betrag von 1,00 € eingezogen. Das Mandatsentgelt wird nicht auf die Grundgebühr angerechnet. Im Enterprise-Tarif kann ein abweichender Betrag vereinbart werden.
  6. Rechnungen werden elektronisch erstellt, per E-Mail an die hinterlegte Adresse versandt und im Partner-Portal bereitgestellt. Der Partner stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.
  7. Verbrauch, verbleibendes Kontingent und Rechnungen sind im Partner-Portal jederzeit einsehbar.
  8. Einwendungen gegen eine Abrechnung sind innerhalb von acht Wochen ab Zugang der Rechnung in Textform zu erheben. Blinkos weist in der Rechnung auf Frist und Bedeutung des Schweigens hin. Gesetzliche Ansprüche des Partners bleiben von einem Fristablauf unberührt.
  9. Von Dritten in Rechnung gestellte Rücklastschrift- und Rückbuchungsentgelte kann Blinkos weiterberechnen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Partner vorbehalten.
  10. Der Partner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

10. Kostentragung zwischen Partnern

  1. Partner, die über die Plattform kooperieren, können vereinbaren, dass ein Partner die für Leistungen des anderen Partners anfallenden Entgelte gegenüber Blinkos trägt. Die Übernahme wird vom Initiator einer angenommenen Kooperation aktiviert.
  2. Die Übernahme ist in folgenden Stufen wählbar: keine Übernahme; Hauptvertrag; Hauptvertrag und Zusatzvertrag; Hauptvertrag, Zusatzvertrag und Fahrzeughistorie.
  3. Je Leistung sind höchstens zwei übernehmende Partner möglich; der Betrag wird zwischen ihnen geteilt.
  4. Abgerechnet wird zu den Konditionen des übernehmenden Partners, bei mehreren zu denen des zuerst übernehmenden Partners, also nach dessen Tarif, Kontingent und Überverbrauchspreis und nicht nach denen des begünstigten Partners.
  5. Das autoiXpert-Entgelt ist von der Kostentragung ausgenommen und wird stets dem nutzenden Partner berechnet.
  6. Bei der Fahrzeughistorie werden die übernehmenden Partner sofort belastet; der Bericht wird erst ausgelöst, wenn alle erforderlichen Anteile bezahlt sind.
  7. Die Kostentragung wirkt ausschließlich im Verhältnis zu Blinkos: Der übernehmende Partner wird insoweit Schuldner des Entgelts. Ein Ausgleich im Innenverhältnis der Partner ist nicht Gegenstand dieser AGB.
  8. Aktivierung und Deaktivierung wirken für ab diesem Zeitpunkt entstehende Leistungen. Bereits entstandene Positionen bleiben unberührt.

11. Sperre bei fehlendem Tarif oder fehlgeschlagener Zahlung

  1. Blinkos kann kostenpflichtige Funktionen sperren, wenn kein kostenpflichtiger Tarif gebucht ist oder die Probezeit abgelaufen ist, wenn eine Zahlung fehlgeschlagen ist oder zurückgebucht wurde oder wenn kein gültiges SEPA-Mandat vorliegt.
  2. Während der Sperre kann der Partner keine neuen kostenpflichtigen Aktionen starten, insbesondere keine neuen Hauptverträge und Zusatzverträge anlegen und keine Zusatzleistungen nach Ziffer 8 nutzen.
  3. Bereits gespeicherte Schadenfälle, Verträge und Dokumente bleiben während der Sperre erhalten und abrufbar. Die Unterzeichnung bereits angelegter Verträge durch den Unfallgeschädigten bleibt möglich.
  4. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Grund entfallen und ein etwaiger Rückstand ausgeglichen ist. Weitergehende gesetzliche Rechte von Blinkos, insbesondere aus Ziffer 12 Absatz 4, bleiben unberührt.

12. Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag über die Nutzung der Plattform wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Der gebuchte Tarif läuft monatlich. Der Partner kann zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen; eine Kündigung mit sofortiger Wirkung ist ausgeschlossen. Für den Enterprise-Tarif gelten die Fristen der gesonderten Vereinbarung.
  3. Blinkos kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündigen.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten unbenommen. Ein wichtiger Grund für Blinkos liegt insbesondere vor bei einem erheblichen Verstoß gegen Ziffer 8.1 Absatz 4 oder Ziffer 13, bei nachhaltigem Zahlungsverzug sowie bei missbräuchlicher Nutzung der Plattform.
  5. Die Kündigung bedarf der Textform und kann im Partner-Portal oder per E-Mail an info@blinkos.de erklärt werden.
  6. Mit Vertragsende verfällt ein verbliebenes Kontingent; ein Anspruch auf Erstattung ungenutzter Vorgänge oder anteiliger Grundgebühren besteht nicht. Ein bereits begonnener autoiXpert-Monat bleibt nach Ziffer 8.2 Absatz 3 entgeltpflichtig.
  7. Nach Vertragsende stellt Blinkos dem Partner seine Daten für 30 Tage zum Export in einem gängigen Format bereit. Danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, seinen gesetzlichen und berufsrechtlichen Aufbewahrungspflichten durch rechtzeitigen Export nachzukommen.

13. Pflichten und Verantwortlichkeit des Partners

  1. Der Partner nutzt die Plattform ausschließlich für eigene Schadenfälle im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit. Die Überlassung des Zugangs an Dritte und die Weitervermarktung der Plattform sind ohne vorherige Zustimmung in Textform unzulässig.
  2. Der Partner stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingegebenen personenbezogenen Daten berechtigt ist und die erforderlichen Rechtsgrundlagen oder Einwilligungen vorliegen.
  3. Der Partner unterlässt jede Handlung, die die Verfügbarkeit oder Sicherheit der Plattform beeinträchtigt, insbesondere automatisierte Massenabfragen außerhalb bereitgestellter Schnittstellen, die Umgehung von Schutz- und Abrechnungsmechanismen sowie das Einspielen schadhafter Software.
  4. Der Partner stellt Blinkos von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Plattform, auf von ihm eingestellten Inhalten oder auf einem Verstoß gegen Ziffer 8.1 Absatz 4 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

14. Vertragsvorlagen und Musterverträge

  1. Die auf der Plattform bereitgestellten Vertragsvorlagen für Rechtsanwälte, Kfz-Sachverständige und Werkstätten sind unverbindliche Muster und stellen keine abschließend geprüften Vertragsdokumente dar.
  2. Die Muster dienen als Platzhalter und sind dazu bestimmt, durch eigene, vom Partner verantwortete Vertragstexte ersetzt oder an dessen Verhältnisse angepasst zu werden.
  3. Es obliegt ausschließlich dem Partner, rechtssichere Vertragstexte einzupflegen und deren Wirksamkeit sicherzustellen. Die Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung.
  4. Blinkos übernimmt keine Haftung für Inhalte, die Partner einstellen oder verwenden. Ebenso ist jede Haftung der ursprünglichen Ersteller der Muster ausgeschlossen; das zwischen Blinkos und den Erstellern bestehende Rechtsverhältnis entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.

15. Verfügbarkeit, Wartung und Support

  1. Blinkos betreibt die Plattform mit einer angestrebten Verfügbarkeit von 99 Prozent im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums und ohne Berücksichtigung angekündigter Wartungsfenster.
  2. Planmäßige Wartungsarbeiten führt Blinkos möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt sie, soweit zumutbar, mit angemessener Frist an.
  3. Support wird per E-Mail an info@blinkos.de erbracht.
  4. Höhere Gewalt, Störungen der Internetanbindung des Partners sowie von Blinkos nicht zu vertretende Ausfälle von Vorleistungen Dritter begründen keine Ansprüche.

16. Haftung

  1. Blinkos haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf das vom Partner in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Entgelt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB ist ausgeschlossen.
  5. Blinkos haftet nicht für die rechtliche Wirksamkeit der über die Plattform geschlossenen Verträge, für die inhaltliche Richtigkeit der vom Partner verwendeten Vertragstexte sowie für Inhalte, Richtigkeit und Verfügbarkeit angebundener Drittsysteme.
  6. Für den Verlust von Daten haftet Blinkos nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Partner zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
  7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Blinkos.

17. Änderung der Preise und dieser AGB

  1. Blinkos kann die Preise und diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Die Änderung wird dem Partner mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
  2. Der Partner kann der Änderung bis zum Wirksamwerden in Textform widersprechen. Im Falle des Widerspruchs endet der Vertrag mit Ablauf der Abrechnungsperiode, in die das Wirksamwerden fällt, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung seines Schweigens weist Blinkos in der Mitteilung ausdrücklich hin.
  3. Änderungen, die dem Partner ausschließlich rechtliche oder wirtschaftliche Vorteile bringen, die durch zwingendes Recht veranlasst sind oder die rein redaktioneller Natur sind, können ohne dieses Verfahren vorgenommen werden.

18. Datenschutz

  1. Blinkos verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorgaben der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter blinkos.de/datenschutz.
  2. Soweit Blinkos personenbezogene Daten im Auftrag des Partners verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der als gesonderte Anlage Bestandteil dieses Vertrags ist.
  3. Der Partner bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung verantwortlich.

19. Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zu Vertragszwecken. Die Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten und berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten bleiben unberührt.

20. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von Blinkos. Blinkos ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Partners zu klagen.
  3. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Partner bedarf der vorherigen Zustimmung von Blinkos in Textform.
  4. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Ziffer 17 bleibt unberührt.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

21. Preisliste

Gültig ab [Go-Live-Datum]. Alle Beträge netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 Prozent). Alle Tarife monatlich kündbar zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode.

21.1 Tarife

Tarif Grundgebühr pro Monat Monatskontingent Verbrauch je Vorgang Enthaltene Vorgänge Jeder weitere Vorgang
Basic 25,00 € 25,00 € 5,00 € 5 5,50 €
Starter 45,00 € 45,00 € 4,50 € 10 5,00 €
Standard 80,00 € 80,00 € 4,00 € 20 4,50 €
Pro 105,00 € 105,00 € 3,50 € 30 4,00 €
Enterprise individuell kein Kontingent – – nach Vereinbarung

Ein Vorgang ist ein vom Unfallgeschädigten unterzeichneter Hauptvertrag. Das Erfassen von Schadenfällen, Vertragsentwürfe und nicht unterzeichnete Verträge sind kostenfrei. Die Spalte "Enthaltene Vorgänge" ist eine rechnerische Größe: Sie ergibt sich aus dem Monatskontingent geteilt durch den Verbrauch je Vorgang.

21.2 Zusatzleistungen

Leistung Preis Abrechnung
Zusatzvertrag 2,00 € je unterzeichnetem Zusatzvertrag, in der Monatsabrechnung
Fahrzeughistorie (carVertical) 10,00 € je Bericht, sofortige Einzellastschrift
autoiXpert-Anbindung 5,00 € je Kalendermonat, keine anteilige Berechnung

21.3 Einmaliges Entgelt

Leistung Preis Abrechnung
Einrichtung des SEPA-Lastschriftmandats 1,00 € einmalig bei der Buchung, keine Anrechnung auf die Grundgebühr

21.4 Rechenbeispiel (Tarif Basic)

Position Netto
5 Vorgänge (im Kontingent enthalten) 25,00 €
1 weiterer Vorgang 5,50 €
2 Zusatzverträge 4,00 €
1 Fahrzeughistorien-Bericht 10,00 €
autoiXpert-Anbindung 5,00 €
Summe 49,50 €

Im ersten Monat kommt einmalig das Mandatsentgelt von 1,00 € hinzu.